v.l.n.r. Bürgermeisterin Kathrin Laymann, Landrat Marko Boos, Oberbürgermeister David Langner, Ortsbürgermeister Achim Reick
Die Ortsgemeinde Winningen und die Stadt Koblenz haben einen weitgehend flächengleichen Gebietstausch vereinbart, mit dem ihre gemeinsame Gemeindegebietsgrenze angepasst werden soll. Hintergrund ist eine Änderung im Weinbezeichnungsrecht, die unmittelbare Auswirkungen auf die renommierte Weinlage „Winninger Röttgen“ hat. Mit dem Gebietstausch soll sichergestellt werden, dass die Weine aus der Lage auch in Zukunft einheitlich unter ihrem international bekannten Namen vermarktet werden können.
Neue Vorgaben machen Grenzanpassung notwendig
Ab dem Erntejahrgang 2026 gelten neue Vorgaben für die Bezeichnung von Weinlagen. Danach müssen 85 Prozent der Trauben einer Einzellage aus der angegebenen Lage und der zugehörigen Gemeinde stammen, damit die entsprechende Lagenbezeichnung verwendet werden darf.
Für den „Winninger Röttgen“ ergibt sich daraus eine besondere Situation: Rund 5,5 Hektar Rebfläche der Lage befinden sich bislang auf dem Gebiet der Stadt Koblenz in der Gemarkung Güls. Ohne eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit könnte die Bezeichnung „Winninger Röttgen“ für Weine aus diesen Rebflächen demnach künftig nicht mehr wie bisher verwendet werden.
Sowohl die Winninger als auch die Gülser Winzer möchten die etablierte Lagenbezeichnung erhalten. Der „Winninger Röttgen“ genießt weit über die Region hinaus einen hervorragenden Ruf und steht für hochwertige Weine aus einer charakteristischen Mosel-Steillage. Eine unterschiedliche Bezeichnung innerhalb derselben Weinlage könnte nicht nur deren Wiedererkennungswert beeinträchtigen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile für die dort tätigen Winzer mit sich bringen. Langfristig bestünde zudem die Gefahr, dass Rebflächen aufgrund der hohen Bewirtschaftungskosten nicht mehr genutzt werden.
Auf die Problematik hatte Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbandes Mosel, bereits im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht und einen Flächentausch angeregt. Daraufhin haben die Stadt Koblenz und die Ortsgemeinde Winningen gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungen eine Lösung erarbeitet.
Weitgehend flächengleicher Tausch
Im Ergebnis haben sich beide Kommunen auf einen weitgehend flächengleichen Gebietstausch verständigt. Dabei wechselt der bislang zu Koblenz-Güls gehörende Teil der Weinlage Röttgen in das Gemeindegebiet von Winningen. Im Gegenzug wird eine landwirtschaftlich genutzte Fläche auf Winninger Gebiet nahe dem Koblenzer Stadtteil Güls-Bisholder in das Koblenzer Stadtgebiet eingegliedert.
Winningen gibt dabei rund 82.900 Quadratmeter an Koblenz ab und erhält im Gegenzug rund 81.800 Quadratmeter aus dem bisherigen Koblenzer Stadtgebiet. Unter dem Strich verkleinert sich das Gebiet der Ortsgemeinde Winningen - und damit auch das Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel - lediglich um rund 1.100 Quadratmeter.
Mit der Gebietsänderung wird ausschließlich die kommunale Zuordnung der betroffenen Flächen angepasst. Die Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben unberührt. Wege und Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Koblenz beziehungsweise der Ortsgemeinde Winningen befinden und von der Gebietsänderung betroffen sind, werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben übertragen. Der Tausch des kommunalen Grundbesitzes erfolgt wertneutral. Auch den privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern entstehen durch die spätere Anpassung von Liegenschaftskataster und Grundbuch keine Kosten.
Auf einzelnen Flächen, die künftig zu Winningen gehören, befinden sich unter anderem Entwässerungsanlagen, Weinbergs- und Stützmauern sowie Felsbereiche. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat im Verfahren darauf hingewiesen, dass sich daraus Unterhaltungsaufwendungen für die Ortsgemeinde ergeben können. Auch dieser Aspekt wurde im Zuge der Beratungen berücksichtigt.
Die Gebietsänderung ist ein Gemeinschaftsprojekt
Die Gebietsänderung betrifft nicht nur die Grenze zwischen Winningen und Koblenz. Gleichzeitig verändern sich auch die Grenze der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie die Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz. Entsprechend waren mehrere kommunale Gremien an dem Verfahren beteiligt.
Am Freitag, 21. August 2026, wurde der Gebietsänderungsvertrag bei einem gemeinsamen Termin oberhalb der Weinlage „Winninger Röttgen“ unterzeichnet. Ortsbürgermeister Achim Reick und Oberbürgermeister David Langner unterzeichneten den Vertrag für die Ortsgemeinde Winningen und die Stadt Koblenz. Landrat Marko Boos und Bürgermeisterin Kathrin Laymann setzten ihre Unterschriften für den Landkreis Mayen-Koblenz beziehungsweise die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.
An dem Termin nahmen zudem Marco Weber, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, und Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbandes Mosel, teil. Dies unterstreicht, dass die Auswirkungen der geänderten rechtlichen Vorgaben nicht allein für Winningen und Koblenz von Bedeutung sind. Auch andere Weinlagen können von vergleichbaren Konstellationen betroffen sein. Die gemeinsam von den vier beteiligten Gebietskörperschaften erarbeitete Lösung kann daher auch für ähnliche Fälle von Interesse sein.
Verfahren wird nach der Unterzeichnung fortgesetzt
Mit der Vertragsunterzeichnung ist das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Gebietsänderung muss anschließend noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis, dass die Gebietsänderung dem Gemeinwohl dient.
Ein zentrales Argument ist dabei die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Weinlage „Winninger Röttgen“. Die international bekannte Lagenbezeichnung trägt wesentlich dazu bei, dass die arbeits- und kostenintensive Bewirtschaftung der Mosel-Steillage wirtschaftlich möglich bleibt. Der Gebietstausch dient damit nicht allein dem Erhalt eines bekannten Namens, sondern auch dem langfristigen Erhalt bewirtschafteter Weinbergsflächen und der für die Region typischen Weinkulturlandschaft.
Mit der vereinbarten Gebietsänderung reagieren Winningen und Koblenz gemeinsam auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die gemeinsam erarbeitete Lösung verbindet dabei die Interessen beider Kommunen mit denen der Winzer und dem Erhalt der Weinbaulandschaft. Vor allem schafft sie die Voraussetzung dafür, dass die traditionsreiche und weit über die Region hinaus bekannte Lagenbezeichnung „Winninger Röttgen“ auch in Zukunft einheitlich verwendet werden kann.