der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) AG, Koblenz hat bei der oberen Landesplanungsbehörde in der SGD Nord die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark Dieblich-Waldesch) in den Gemarkungen Dieblich und Waldesch, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Landkreis Mayen-Koblenz, beantragt.
Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Aufgrund möglicher kreisgrenzenübergreifender Auswirkungen des Vorhabens ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde zuständig (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) LPlG).
Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.
Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit
vom 30.09.2022 bis 31.10.2022
auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/landesplanung/obere-lan-
desplanungsbehoerde, Unterpunkt „Laufende Verfahren“
- Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
https://www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/Aktuelles/Bauleitplanung/Laufende%20Bau-
leitplanungen/
- Stadtverwaltung Boppard
https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/
Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel und bei der Stadtverwaltung Boppard für denselben Zeitraum vor Ort zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung ausgelegt.
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Ansprechpartnerin: Frau Agnes Dausner, Telefon: 02607/49-323
E-Mail: agnes.dausner@vgrm.de
Frau Kristina Köbbing, Telefon: 02607/49-328
E-Mail: kristina.koebbing@vgrm.de,
Besuchszeiten Einsichtnahme:
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadtverwaltung Boppard
Mainzer Straße 46
56154 Boppard
Ansprechpartner: Herr Oliver Bach, Telefon: 06742/103-56
E-Mail: oliver.bach@boppard.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Stellungnahmen können bis zum 14.11.2022 bei folgenden Stellen elektronisch abgegeben werden.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
E-Mail: Landesplanung@sgdnord.rlp.de
- Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
E-Mail: bauleitplanung@vgrm.de
- Stadtverwaltung Boppard
E-Mail: stadt@boppard.de
Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Obere Landesplanungsbehörde
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
z. Hd. Frau Dausner
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Stadtverwaltung Boppard
z. Hd. Herrn Bach
Mainzer Straße 46
56154 Boppard
Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Behörde die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.