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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) AG, Koblenz hat bei der oberen Landesplanungsbehörde in der SGD Nord die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark Dieblich-Waldesch) in den Gemarkungen Dieblich und Waldesch, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Landkreis Mayen-Koblenz, beantragt.

Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Aufgrund möglicher kreisgrenzenübergreifender Auswirkungen des Vorhabens ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde zuständig (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) LPlG).

Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.

Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit

vom 30.09.2022 bis 31.10.2022

auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/landesplanung/obere-lan-

desplanungsbehoerde, Unterpunkt „Laufende Verfahren“

- Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

https://www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/Aktuelles/Bauleitplanung/Laufende%20Bau-

leitplanungen/

- Stadtverwaltung Boppard

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel und bei der Stadtverwaltung Boppard für denselben Zeitraum vor Ort zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung ausgelegt.

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

Bahnhofstraße 44

56330 Kobern-Gondorf

Ansprechpartnerin: Frau Agnes Dausner, Telefon: 02607/49-323

E-Mail: agnes.dausner@vgrm.de

Frau Kristina Köbbing, Telefon: 02607/49-328

E-Mail: kristina.koebbing@vgrm.de,

Besuchszeiten Einsichtnahme:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Stadtverwaltung Boppard

Mainzer Straße 46

56154 Boppard

Ansprechpartner: Herr Oliver Bach, Telefon: 06742/103-56

E-Mail: oliver.bach@boppard.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen können bis zum 14.11.2022 bei folgenden Stellen elektronisch abgegeben werden.

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

E-Mail: Landesplanung@sgdnord.rlp.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

E-Mail: bauleitplanung@vgrm.de

- Stadtverwaltung Boppard

E-Mail: stadt@boppard.de

Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Obere Landesplanungsbehörde

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

z. Hd. Frau Dausner

Bahnhofstraße 44

56330 Kobern-Gondorf

Stadtverwaltung Boppard

z. Hd. Herrn Bach

Mainzer Straße 46

56154 Boppard

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Behörde die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.

56068 Koblenz, den 14.09.2022 — 
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord — 
Referat Raumordnung, Landesplanung — 
Stresemannstraße 3-5 — 
56068 Koblenz —