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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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2. Änderung der Verbandsordnung des „Forstzweckverbandes Alken-Kattenes“

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Alken-Kattenes vom 29.06.2022 stellt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) als zuständige Errichtungs- und Aufsichtsbehörde die folgende Änderung der Verbandsordnung vom 25.11.2004, zuletzt geändert am 19.01.2010, fest:

Artikel 1

Änderung der Verbandsordnung

1. In § 3 Satz 3 wird das Wort „Untermosel“ durch „Rhein-Mosel“ ersetzt.

2. § 6 der Verbandsordnung erhält folgenden neuen Absatz 3:

„3) Der Verbandsvorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 v.H. des Satzes nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO). Der stellvertretende Verbandsvorsteher erhält außer im Vertretungsfall keine Aufwandsentschädigung.“

3. In § 7 wird das Wort „Untermosel“ durch „Rhein-Mosel“ ersetzt.

4. § 10 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 10 Bekanntmachungen des Zweckverbandes

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in einer Zeitung. Die Verbandsversammlung entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.“

5. In § 14 wird das Wort „Zweckverbandsgesetzes“ durch die Worte „Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderung der Verbandsordnung tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

Koblenz, den 17.11.2022  — Siegel
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz  —  gez. Bayer
Kommunalaufsicht  — 
Az.: 15 001-43 G 501/508  —