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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026

I.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Daten des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird:

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf  —  276.600 €,

in den Aufwendungen auf  —  261.150 €,

damit auf einen Jahresgewinn von  —  15.450 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf  —  747.450 €,

in den Ausgaben auf  —  747.450 €

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  0 Euro

zusammen auf  —  0 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite), welcher nur für das Sondervermögen gilt, wird festgesetzt auf 30.000 Euro.

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

459.780 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

449.485 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres

434.035 Euro

§ 6

Abgabensätze laufende Entgelte Abwasser

1.

Die Abgabensätze für die laufenden Entgelte Abwasser werden gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - (ESA) des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ vom 01.02.2010 wie folgt festgesetzt:

1.1

Der Gebührensatz für das Schmutzwasser (§ 18 ESA) wird auf 1,50 €/m³ Schmutzwasser festgesetzt.

1.2

Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser (§ 13 ESA) wird auf 0,10 €/m² gewichtete Grundstücksfläche festgesetzt.

2.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Vertrages über die Benutzung von Straßen durch Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen dem Zweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" und dem Abwasserzweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" vom 24.06.2010 wird der Anteilssatz an den laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung auf 0,25 €/m² Straßenfläche festgesetzt.

II.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

III.

Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 05.01.2026 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 09.01.2026, Az.: 1140-0001#2026/0013-0382 Ref_21 folgendes mitgeteilt.

Genehmigungspflichtige Teile im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 GemO enthält die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 nicht. Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) in Höhe von 30.000 € ist allein für den Eigenbetrieb vorgesehen. Der „Eigenbetrieb Abwasser des Abwasserzweckverbandes Industriepark A61/GVZ Koblenz“ stellt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 80 Abs. 1 Nr. 3 und § 86 Abs. 1 GemO Sondervermögen des „Abwasserzweckverbandes Industriepark A61/GHZ Koblenz“ dar. Der für den vorgenannten Eigenbetrieb des Abwasserzweckverbandes festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite unterfällt damit nicht der Genehmigungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.8 KomZG i.V.m. § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 80 Abs. 3 GemO).

IV.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Haushaltsjahr 2026 liegen gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Mittwoch, den 04.02.2026, bis Donnerstag, den 12.02.2026 (einschließlich), während der Öffnungszeiten

a)

im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 220,

b)

im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer A304,

c)

beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung“ der Stadt Koblenz, Bahnhofplatz 9, 56068 Koblenz, Zimmer 306

öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung zwecks persönlicher Einsichtnahme. Des Weiteren können Sie die Bekanntmachung auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltung einsehen.

Abwasserzweckverband „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“

Weißenthurm, 19.01.2026
Kathrin Laymann, Bürgermeisterin
- stellv. Verbandsvorsteherin -