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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Gewässerpflege

 

Warum entfernt die Verbandsgemeinde Bewuchs?

Pflanzen und Gehölze können bei Starkregen mitgerissen werden und zu Verklausungen vor Bauwerken, Durchlässen und anderen Engstellen führen. Hierdurch kann es zu Rückstau und Überschwemmungen kommen, die Schäden verursachen können. Bei der innerörtlichen Gewässerpflege wird versucht, die Wahrung der Abflusssicherung und der Vorsorge mit den Aspekten der Ökologie zu vereinbaren.

Ihre Aufgaben als Gewässeranlieger:

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Ufer naturnah belassen; keine Befestigungen

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Kein Holz, Schnittgut, Kompost oder Abfall am Gewässer

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Bauliche Anlagen nur mit Genehmigung

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Gehölze fachgerecht außerhalb der Brut- und Setzzeit pflegen

Viele zusätzliche Informationen sowie einen detaillierten Flyer zu den Aufgaben von Gewässeranliegern finden Sie auf unserer Website unter: Aktuelles > Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte > weitere wichtige Information.