In den vergangenen Tagen haben wir Anfragen zum geplanten Heizverhalten der Verbandsgemeinde in unseren Gebäuden erhalten. Da das Thema sicherlich nicht nur potentielle Veranstalter, sondern auch Besucher von Veranstaltungen bewegt, möchte ich die Gelegenheit nutzen und unsere Entscheidungen bekannt machen und erklären:
Sport- und Mehrzweckhallen werden wir in dieser Herbst-Winter-Saison generell auf 17 Grad heizen. Lediglich für Veranstaltungen für junge Kinder (bis einschließlich Grundschulalter) werden wir Ausnahmen machen. Diese Entscheidung fällt gerade vor dem Hintergrund der Einschränkungen in den vergangenen beiden Wintern schwer. Deswegen möchte ich kurz die wesentlichen Gründe für unsere Entscheidung erläutern.
Auch wenn die aktuellen Energiepreise den Haushalt der Verbandsgemeinde belasten werden, liegt der Grund der Entscheidung nicht primär in den finanziellen Aspekten begründet. Es geht in erster Linie darum, durch Einsparungen einen Ausfall der Energieversorgung zu vermeiden. Damit dies gelingt, müssen in allen Bereichen Einsparungen getroffen werden. Die Temperaturabsenkung erscheint uns im Vergleich mit anderen Maßnahmen dabei durchaus als verhältnismäßiges Mittel.
Gerade das Aufheizen großer Gebäude verursacht einen hohen Energieverbrauch. Angesichts der seit dem 01. September gültigen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV), welche mindestens bis zum 28. Februar 2023 in Kraft ist, ist das Heizen der Büroräume in öffentlichen Gebäuden selbst für überwiegend sitzende Tätigkeiten nur bis zu einer Temperatur von 19 Grad erlaubt. Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig für Veranstaltungen kürzerer Dauer, welche freiwillig besucht werden und bei welchen Bewegungsmöglichkeiten eingeplant werden können, große Räume stärker aufzuheizen.
Ähnliches gilt für Sporthallen. Nach DIN 18032-1 wird für Sporthallen eine Nutzungstemperatur von 17 Grad empfohlen. Diese Regelung gilt schon seit Jahren. In der aktuellen Situation der Energieknappheit werden wir daher an dieser Regelung festhalten und die Sporthallen in der Heizperiode 2022/2023 auch nicht höher als 17 Grad aufheizen. Diese Regelung wird auch für kurzzeitige außersportliche Nutzungen der Sporthallen (wie z.B. Karnevalveranstaltungen, Jubiläumsfeiern usw.) gelten.
Kindertagesstätten und Klassenzimmer der Grundschulen sind von den Maßnahmen der EnSiknMaV ausgenommen. Weiterführende Schulen befinden sich nicht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
Wenn Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehe ich für ein Gespräch gerne zur Verfügung.