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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

zu den Wahlen der Beiräte für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz und der Städte Andernach, Bendorf, Mayen und Mülheim-Kärlich

Die Wählerverzeichnisse für die Wahlen der Beiräte für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz und der Städte Andernach, Bendorf, Mayen und Mülheim-Kärlich liegen in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 in den Wahlbüros der jeweiligen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen aus.

Die Adressen der Verwaltungen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Stadt Andernach

Stadtverwaltung Andernach

Läufstraße 11

56626 Andernach

Stadt Bendorf

Stadtverwaltung Bendorf

Im Stadtpark 1

56170 Bendorf

Stadt Mayen

Stadtverwaltung Mayen

Rosengasse 2

56727 Mayen

Verbandsgemeinde Maifeld

Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld

Marktplatz 4-6

56751 Polch

Verbandsgemeinde Mendig

Verbandsgemeindeverwaltung Mendig

Marktplatz 3

56743 Mendig

Verbandsgemeinde Pellenz

Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz

Rathausstraße 2-4

56637 Plaidt

Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

Bahnhofstraße 44

56330 Kobern-Gondorf

Verbandsgemeinde Vallendar

Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

Rathausplatz 13

56179 Vallendar

Verbandsgemeinde Vordereifel

Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel

Kelberger Str. 26

56727 Mayen

Verbandsgemeinde Weißenthurm

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm

Kärlicher Straße 4

56575 Weißenthurm

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, also bis spätestens 25. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung Einwendungen erheben.

Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten, die von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Eines besonderen Antrages bedarf es hierfür nicht. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 20. Oktober 2024 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen.

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.

An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Koblenz, 10.10.2024
gez. Dr. Alexander Saftig
Kreiswahlleiter