zu den Wahlen der Beiräte für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz und der Städte Andernach, Bendorf, Mayen und Mülheim-Kärlich
Die Wählerverzeichnisse für die Wahlen der Beiräte für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz und der Städte Andernach, Bendorf, Mayen und Mülheim-Kärlich liegen in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 in den Wahlbüros der jeweiligen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen aus.
Die Adressen der Verwaltungen können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Stadt Andernach
Stadtverwaltung Andernach
Läufstraße 11
56626 Andernach
Stadt Bendorf
Stadtverwaltung Bendorf
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Stadt Mayen
Stadtverwaltung Mayen
Rosengasse 2
56727 Mayen
Verbandsgemeinde Maifeld
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Verbandsgemeinde Mendig
Verbandsgemeindeverwaltung Mendig
Marktplatz 3
56743 Mendig
Verbandsgemeinde Pellenz
Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
Rathausstraße 2-4
56637 Plaidt
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Verbandsgemeinde Vallendar
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Verbandsgemeinde Vordereifel
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
Kelberger Str. 26
56727 Mayen
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, also bis spätestens 25. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung Einwendungen erheben.
Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten, die von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Eines besonderen Antrages bedarf es hierfür nicht. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 20. Oktober 2024 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.