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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 42/2025
Die Bürgermeisterin informiert
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​​​​​​​Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel am 29.09.2025

Am 29.09.2025 fand um 17:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde seitens der Verwaltung um Zustimmung zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes gebeten. Hierbei handelt es sich um die Überführung der technischen Mitarbeiter unserer Kläranlagen in einen anderen Tarifvertrag, dem sogenannten TV-V. Dem Antrag auf Erweiterung wurde zugestimmt. Als dieser als neuer Tagesordnungspunkt 7 zum Aufruf kam, wurde dem Einstieg in die Verhandlungen einstimmig zugestimmt.

Nach der Einwohnerfragestunde ging es um die Grundschule Dieblich. Unter dem Titel "Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise für die Schaffung eines 8. Klassenraumes" wurden den Ratsmitgliedern verschiedene Alternativen für den Bau eines zusätzlichen Klassenzimmers vorgestellt. Dieses wird aufgrund gestiegener Schülerzahlen zum kommenden Schuljahr benötigt. Der Abstimmung im Verbandsgemeinderat war eine intensive Vorberatung in den Fachausschüssen und ein Vorort-Termin vorangegangen. Dabei wurde die Beschlussvorlage im Laufe der Beratungen um neue Optionen erweitert. Die Verwaltung kann nun den Architekten mit der Detailplanung für die schließlich präferierte Lösung beauftragen und den Bauantrag stellen.

Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Beratung und Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 GemO im Haushaltsjahr 2024. Daran schloss die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Rahmen der Ordnungsprüfung 2019–2024 an. Im Abstand von fünf Jahren wird diese Prüfung turnusgemäß vollzogen. Es wird das rechtmäßige Handeln der Verwaltung geprüft und mit Referenzwerten verglichen. Der Bericht wird in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 04.11.2025 für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht ausgelegt. Gleiches gilt für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Rahmen der unvermuteten Kassenprüfung 2025. Auch dieser kam in der Sitzung des Verbandsgemeinderates zur Aussprache.

Beraten und beschlossen wurden auch die Kriterien, für unser Mitteilungsblatt. Da eine Neuausschreibung notwendig ist, wurde über Details zur Erscheinungsart und zur Verteilung beraten, da diese bei einer Ausschreibung genauer beschrieben werden müssen, damit Angebote von Verlagen vergleichbar sind.

Folgendes wurde entschieden: Auch zukünftig sollen die amtlichen Nachrichten nicht als reines Amtsblatt der Verwaltung, sondern als Bestandteil eines Mitteilungsblattes veröffentlicht werden, damit auch andere Institutionen, wie z.B. Vereine, darüber kommunizieren können. Außerdem wurde beschlossen, dass es verschiedene digitale Angebote geben soll, wie die Bereitstellung in einer kostenfreien App oder als abrufbares pdf. Weiterhin sollen Druckexemplare angeboten werden. Für die Verteilung dieser wurde mehrheitlich für eine Änderung gestimmt: Die Verteilung in die Briefkästen wird durch die Auslage an bis zu 100 Auslagestellen und Auslageboxen ersetzt. Zusätzlich soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, ein kostenpflichtiges Abonnement für die Zusendung per Post innerhalb und außerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde abzuschließen. Insbesondere die Frage der Verteilung wurde sehr kontrovers diskutiert. Immer mehr Leser unseres Mitteilungsblattes sind auf die digitalen Versionen umgestiegen. Durch den Umstieg auf die Verteilstellen können somit Druckexemplare reduziert werden. Das spart Kosten und Ressourcen. Zudem mussten wir in den vergangenen Jahren feststellen, dass die Verteilung in die Briefkästen nicht zuverlässig gewährleistet werden konnte. Abhilfe hätte diesbezüglich nur durch eine Verteilung per Post an alle Haushalte geschaffen werden können. Neben hohen Kosten spricht auch ein zeitlicher Faktor dagegen: Es müssten längere Vorlaufzeiten zwischen der Erstellung des Blattes und der Verteilung einkalkuliert werden. Diese langen Vorlaufzeiten sind insbesondere für die amtlichen Ankündigungen von Nachteil, da Tagesordnungen für Sitzungen noch früher festgelegt werden müssten.

Wie, wann und wo Sie zukünftig das Mitteilungsblatt erhalten, werden wir nach dem Abschluss eines neuen Vertrages mit unserem zukünftigen Vertragspartner kommunizieren. Bis zum Jahresende erhalten Sie das Mitteilungsblatt wie gewohnt.

Kathrin Laymann, Bürgermeisterin