Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserwerk“ für das Haushaltsjahr 2026 ab dem heutigen Bekanntmachungstag bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel öffentlich aus.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung können durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Vorschläge zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seiner Anlagen eingereicht werden.
Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer B-211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) möglich.
Zusätzlich zur formalen Offenlage ist der Haushaltsentwurf zeitgleich in der Verwaltungsstelle Rhens, Bürgerbüro, EG Raum Nr. 9, Am Viehtor 2, 56321 Rhens ausgelegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar (www.vgrm.de). Nutzen Sie dazu am einfachsten die Suchfunktion und geben dort das Stichwort „Haushaltsplan“ ein.