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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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​​​​​​​Informationen über die Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.

Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2024 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:

https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/

Landkreis Mayen-Koblenz

Verbandsgemeinde Untermosel

Härtebereich

Ortsgemeinde/Ortsteil

Dreckenach

hart

Hatzenport

hart

Kergeshöfe - Betzemerhof

hart

Kobern-Gondorf

hart

Lehmen

hart

Lehmener Höfe

hart

Moselsürsch

hart

Solliger Höfe

hart

Sürzer Höfe

hart

Wolken

hart