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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Informationen über die Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

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Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht < 8,4 °dH)

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Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH)

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Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht > 14 °dH)

Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.

Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2022 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:

https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/

Landkreis Mayen-Koblenz

Verbandsgemeinde Untermosel  —  Härtebereich

Ortsgemeinde/Ortsteil

Dreckenach  —  hart

Hatzenport  —  hart

Kergeshöfe - Betzemerhof  —  hart

Kobern-Gondorf  —  hart

Lehmen  —  hart

Lehmener Höfe  —  hart

Moselsürsch  —  hart

Solliger Höfe  —  hart

Sürzer Höfe  —  hart

Wolken  —  hart