Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
| - | Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht < 8,4 °dH) |
| - | Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH) |
| - | Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht > 14 °dH) |
Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.
Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2022 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:
https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/
Landkreis Mayen-Koblenz
Verbandsgemeinde Untermosel — Härtebereich
Ortsgemeinde/Ortsteil
Dreckenach — hart
Hatzenport — hart
Kergeshöfe - Betzemerhof — hart
Kobern-Gondorf — hart
Lehmen — hart
Lehmener Höfe — hart
Moselsürsch — hart
Solliger Höfe — hart
Sürzer Höfe — hart
Wolken — hart