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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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BekanntmachungEinsichtnahme des Entwurfes zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, einschließlich Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Abwasserwerk“ für das Haushaltsjahr 2024

Einsichtnahme des Entwurfes zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, einschließlich Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Abwasserwerk“ für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserwerk“ für das Haushaltsjahr 2024 ab dem heutigen Bekanntmachungstag bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel öffentlich aus.

Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung können durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Vorschläge zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seiner Anlagen eingereicht werden.

Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer B-211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) möglich.

Zusätzlich zur formalen Offenlage ist der Haushaltsentwurf zeitgleich auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar (www.vgrm.de). Nutzen Sie dazu am einfachsten die Suchfunktion und geben dort das Stichwort „Haushaltsplan“ ein.

Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, 06.11.2023
gez. (Dienstsiegel)
Kathrin Laymann
Bürgermeisterin