Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserwerk“ für das Haushaltsjahr 2024 ab dem heutigen Bekanntmachungstag bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel öffentlich aus.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung können durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Vorschläge zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seiner Anlagen eingereicht werden.
Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer B-211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) möglich.
Zusätzlich zur formalen Offenlage ist der Haushaltsentwurf zeitgleich auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar (www.vgrm.de). Nutzen Sie dazu am einfachsten die Suchfunktion und geben dort das Stichwort „Haushaltsplan“ ein.