Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind wir als Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Die neuen drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen. Weiterhin ist die Gesamthärte (Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben.
Die Umfassenden Trinkwasseranalysen des Jahres 2025 sind einsehbar auf unserer Homepage unter:
https://www.wvz-maifeld-eifel.de/Verbraucher/Trinkwasseranalysen/
Verbandsgemeinde Untermosel | Härtebereich |
| Ortsgemeinde/Ortsteil | |
| Dreckenach | hart |
| Hatzenport | hart |
| Kergeshöfe - Betzemerhof | hart |
| Kobern-Gondorf | hart |
| Lehmen | hart |
| Lehmener Höfe | hart |
| Moselsürsch | hart |
| Solliger Höfe | hart |
| Sürzer Höfe | hart |
| Wolken | hart |