Bekanntmachung des Elektrizitätszweckverbandes Vorderhunsrück über die
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 06.12.2023 der Verbandsversammlung zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Henchenstraße 12 + 14, Emmelshausen, Zimmer 8, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner aus den Mitgliedsgemeinden des Elektrizitätszweckverbandes Vorderhunsrück haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Henchenstraße 12 + 14, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an s.assies@vh-hm.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |