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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Rhens, Gemarkung Rhens und Gemeinde Waldesch, Gemarkung Waldesch

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Rhens, Gemarkung Rhens und Gemeinde Waldesch, Gemarkung Waldesch

In der Gemarkung Rhens und der Gemarkung der Waldesch, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme einer Zerlegungsvermessung durch den Fortführungsnachweis (Aktenzeichen: bL 00147335/2017) aktualisiert.

Gemarkung Rhens, Flur 20

Gemarkung Waldesch, Flur 7

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümern, Eigentümerinnen und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit vom 09. Dezember 2022 bis 23. Januar 2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Dienstort Mayen, Am Wasserturm 5 a, 56727 Mayen eingesehen werden. Die Kontaktaufnahme kann während den Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) über Telefon (02651/9582-218) oder Email (vermka-oeh@vermkv.rlp.de) aufgenommen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5 a, 56727 Mayen einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:

vermka-oeh@vermkv.rlp.de

erhoben werden.

Vermessungs- und Katasteramt — I.A. Thomas Knechtges
Osteifel-Hunsrück — Obervermessungsrat

Fußnote:

1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).