Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 gelten verkürzte Vorbereitungsfristen. Die Briefwahlunterlagen können von uns daher voraussichtlich erst ab 6. Februar ausgestellt und versendet werden. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Nachfragen ab. Briefwahlanträge können aber bereits jetzt gestellt werden.
Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeit für den Hin- und Rückversand Ihrer Briefwahlunterlagen und senden Sie diese nach Erhalt schnellstmöglich ausgefüllt an uns zurück. Eine Abgabe im Wahllokal vor Ort ist nicht möglich!
Für die Teilnahme an der Urnenwahl ist kein Antrag erforderlich. Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie voraussichtlich am 31. Januar per Post – in der Regel auch dann, wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben.
Antragswege für die Briefwahlunterlagen:
Online-Antrag: www.vgrm.de
E-Mail (formlos): wahlen@vgrm.de
Fax (formlos): 02607 / 235 88 98
Anträge sind auch ohne Wahlbenachrichtigung per formlosem Schreiben an die VGV Rhein-Mosel, Wahlamt, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf möglich. Bitte beachten: Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.
Weitere Hinweise:
| - | Wenn bei Beantragung der Briefwahlunterlagen keine abweichende Versandschrift angegeben wird, versenden wir die Briefwahlunterlagen an Ihre Meldeanschrift. |
| - | Bitte beantragen Sie die Unterlagen nicht mehrfach, weil dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führt. |
| - | Falls Sie nach der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen noch eine Wahlbenachrichtigung erhalten, reichen Sie das Antragsformular bitte nicht nach. |
| - | Bei der Teilnahme an der Urnenwahl müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht zwingend vorlegen. Ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität genügt. Aufschluss über Ihre Wahlberechtigung gibt die Eintragung im Wählerverzeichnis. |