Die für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.
Im Jahr 2027 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2026 bis zum 31. August 2027 das 6. Lebensjahr vollenden bzw. im Zeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021 geboren wurden.
Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2027 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im Februar 2026 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.
Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.
Information über den Prozess zur Errichtung der Ganztagsschule in Rhens befinden sich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
(www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/)
Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:
| Schule | Tag | Datum | Zeit |
| Grundschule Brey Schulstraße 1 56321 Brey 02628 / 2268 | Dienstag Donnerstag | 03.02.2026 05.02.2026 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Burgen Schulstraße 48 56332 Burgen | Montag Montag | 02.02.2026 09.02.2026 | 09.30 bis 14.00 Uhr 09.30 bis 14.00 Uhr (Bitte vorher per E-Mail: burgen@gsrheinmosel.de und gs-burgen@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen) |
| Grundschule Dieblich Kirchstraße 32 56332 Dieblich | Mittwoch Freitag Donnerstag | 18.02.2026 20.02.2026 19.02.2026 | 10.00 bis 14.00 Uhr 10.00 bis 14.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr (Bitte vorher per E-Mail: gs-dieblich@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen.) |
| Grundschule Kobern-Gondorf Lennigstraße 16 56330 Kobern-Gondorf | Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag | 02.02.2026 03.02.2026 04.02.2026 05.02.2026 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Lehmen Bergstraße 19 56332 Lehmen | Montag | 02.02.2026 | 09.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Löf Bahnhofstraße 56332 Löf | Dienstag | 03.02.2026 | Ab 09.30 Uhr Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Niederfell Schulstraße 4 56332 Niederfell. | Dienstag Dienstag | 03.02.2026 10.02.2026 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Oberfell Schulstraße 4 56332 Oberfell | Dienstag Mittwoch | 10.02.2026 11.02.2026 | 09.00 bis 12.00 Uhr (Bitte vorher per E-Mail: gs-oberfell@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen |
| Grundschule Rhens Schulstraße 4 56321 Rhens | Montag Mittwoch | 02.02.2026 04.02.2026 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Spay Koblenzer Straße 18 56322 Spay | Mittwoch Donnerstag | 04.02.2026 05.02.2026 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Waldesch Rhenser Straße 5 56323 Waldesch | Montag Freitag | 02.02.2026 06.02.2026 | Wenden Sie sich bitte per Telefon 02628-988317 oder E-Mail: info@grundschule-waldesch.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren. |
| Grundschule Winningen Marktstraße 57 56333 Winningen | Montag Donnerstag | 02.02.2026 05.02.2026 | 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Grundschule Buchholz Heidestraße 49 56154 Boppard-Buchholz für die Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck u. Nörtershausen | Donnerstag | 05.02.2026 | Buchstabe A - K 13.30 bis 14.30 Uhr Buchstabe L - Z 14.00 bis 15.00 Uhr |
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2027/2028 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:
| 1. | Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben. |
| 2. | Ärztliche Bescheinigung: |
| - über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder |
| - über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis) |
| 3. | Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation). |
| 4. | Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde. |
Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder des Schuljahres 2027-2028
Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2027 / 2028 finden voraussichtlich im Februar 2027 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.