Titel Logo
Rhein-Mosel Info
Ausgabe 5/2026
Touristik
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte in der Förderperiode 2023-2029!

Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Projekte eine einfachere Lösung. Und so funktioniert es:

1.

Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?) Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage verfügbar. Die unterzeichnete Interessensbekundung bitte bevorzugt digital einreichen!

2.

Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung

3.

Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdokumentation inkl. Fotos und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug).

4.

Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

Was kann gefördert werden?

-

Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.

-

Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

-

Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?

-

Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht)

-

Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)

-

Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)

Wer darf eine Förderung beantragen?

-

gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen

-

keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich

Welche Förderung gibt es und welche Bedingungen gibt es?

-

Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €.

-

Rechnungen unter 100 EUR sind nicht förderfähig

-

Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor.

-

Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

-

Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweise der Förderbetrag ausgezahlt.

-

In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens 5-mal gefördert werden.

Wichtige Eckdaten zum 3. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittel-Budget:

30.000 €

(Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbehaltlich der

Bewilligung und Mittelzuweisung des Landes)

Datum des Aufrufes:

08.01.2026

Einreichungsfrist für Projektskizzen:

02.03.2026 (Ausschlussfrist)

Projektauswahl durch die LAG:

voraussichtlich 20.04.2026

Frist für die Schlussabrechnung:

20.10.2026 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.)

Unterzeichnete Interessenbekundung

einreichen bei: Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Weitergehende Informationen sind zu finden unter www.lag-mosel.de

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die

Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können.

Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!

Philipp Goßler

Alina Rass

Geschäftsstelle LAG Mosel

Geschäftsstelle LAG Mosel

Kurfürstenstraße 16,

Kurfürstenstraße 16,

54516 Wittlich

54516 Wittlich

Gebäude P

Gebäude P

Tel.: 06571/14-2262

Tel.: 06571/14-2298

Fax: 06571/14-42262

Fax: 06571/14-42298

philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de

alina.rass@bernkastel-wittlich.de