Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Projekte eine einfachere Lösung. Und so funktioniert es:
| 1. | Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?) Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage verfügbar. Die unterzeichnete Interessensbekundung bitte bevorzugt digital einreichen! |
| 2. | Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung |
| 3. | Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdokumentation inkl. Fotos und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug). |
| 4. | Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. |
Was kann gefördert werden?
| - | Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. |
| - | Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. |
| - | Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen. |
| Was kann nicht gefördert werden? | |
| - | Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht) |
| - | Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte) |
| - | Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste) |
Wer darf eine Förderung beantragen?
| - | gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen |
| - | keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich |
| Welche Förderung gibt es und welche Bedingungen gibt es? | |
| - | Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €. |
| - | Rechnungen unter 100 EUR sind nicht förderfähig |
| - | Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor. |
| - | Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen. |
| - | Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweise der Förderbetrag ausgezahlt. |
| - | In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens 5-mal gefördert werden. |
Wichtige Eckdaten zum 3. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“
| Fördermittel-Budget: | 30.000 € |
|
| (Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbehaltlich der |
|
| Bewilligung und Mittelzuweisung des Landes) |
| Datum des Aufrufes: | 08.01.2026 |
| Einreichungsfrist für Projektskizzen: | 02.03.2026 (Ausschlussfrist) |
| Projektauswahl durch die LAG: | voraussichtlich 20.04.2026 |
| Frist für die Schlussabrechnung: | 20.10.2026 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.) |
Unterzeichnete Interessenbekundung
einreichen bei: Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Weitergehende Informationen sind zu finden unter www.lag-mosel.de
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die
Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können.
Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!
| Philipp Goßler | Alina Rass |
| Geschäftsstelle LAG Mosel | Geschäftsstelle LAG Mosel |
| Kurfürstenstraße 16, | Kurfürstenstraße 16, |
| 54516 Wittlich | 54516 Wittlich |
| Gebäude P | Gebäude P |
| Tel.: 06571/14-2262 | Tel.: 06571/14-2298 |
| Fax: 06571/14-42262 | Fax: 06571/14-42298 |
| philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de | alina.rass@bernkastel-wittlich.de |