Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Wirtschaftsjahr 2024 wird:
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 282.250 €,
in den Aufwendungen auf — 253.100 €,
damit auf einen Jahresgewinn von — 29.150 €
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 647.650 €,
in den Ausgaben auf — 647.650 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 0 Euro
zusammen auf — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0 Euro festgesetzt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf 30.000 Euro.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres — 365.918 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres — 416.168 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsjahres — 445.318 Euro
1. Die Abgabensätze für die laufenden Entgelte Abwasser werden gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - (ESA) des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ vom 01.02.2010 wie folgt festgesetzt:
1.1 Der Gebührensatz für das Schmutzwasser (§ 18 ESA) wird auf 1,50 €/m³ Schmutzwasser festgesetzt.
1.2 Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser (§ 13 ESA) wird auf 0,10 €/m² gewichtete Grundstücksfläche festgesetzt.
2. Gemäß § 16 Abs. 3 des Vertrages über die Benutzung von Straßen durch Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen dem Zweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" und dem Abwasserzweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" vom 24.06.2010 wird der Anteilssatz an den laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung auf 0,25 €/m² Straßenfläche festgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 21.11.2023 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 30.11.2023, Az.: 17 06 - AZV A 61/21a, mitgeteilt, dass gegen die von der Verbandsversammlung am 17.11.2023 beschlossene Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht werden (§§ 5 und 7 Abs. 1 ZwVG i.V.m. § 97 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GemO).
Genehmigungspflichtige Teile gemäß § 95 Abs. 4 GemO enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Haushaltsjahr 2024 liegen gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Mittwoch, den 10.01.2024, bis Mittwoch, den 17.01.2024 (einschließlich), während der Öffnungszeiten
| a) | im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 217, |
| b) | im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer A304, |
| c) | beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung“ der Stadt Koblenz, Bahnhofplatz 9, 56068 Koblenz, Zimmer 306 |
öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung zwecks persönlicher Einsichtnahme. Des Weiteren können Sie die Bekanntmachung auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltung einsehen.