Das Jahr neigt sich dem Ende und die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten in der Silvesternacht sind in vollem Gange.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in bestimmten Bereichen der Ortsgemeinden keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.
Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht (§ 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Hierzu gehören ebenfalls Fachwerkhäuser.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Um schwerwiegende Brandschäden zu vermeiden, bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik sowie die Beachtung dieses Verbotes.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche allen einen schönen Silvesterabend. Kommen Sie gut und sicher ins neue Jahr.