Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Verbandsgemeinderatssitzung am 13.02.2023 haben wir als Verwaltung unseren Entwurf für den Haushalt des Jahres 2023 eingebracht. Bereits seit dem 10.02.2023 können auch Sie auf dieser Grundlage Ihre Anregungen zum Haushalt im Rahmen der Bürgerbeteiligung einbringen. Die Frist für Eingaben endet am 24.02.2023.
Der Entwurf liegt zur Einsicht in unseren Verwaltungsgebäuden in Kobern-Gondorf und Rhens in Papierform aus. Auf unserer Homepage können Sie den 433 Seiten umfassenden Entwurf herunterladen und Vorschläge melden.
Der Einbringung gingen in den vergangenen Monaten die Beratungen der einzelnen Haushalte der verschiedenen Fachausschüsse und Beratungen über entscheidende Parameter voraus.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die für ihre Fachbereiche die notwendige Vorarbeit geleistet haben. Zudem danke ich allen Ausschussmitgliedern unserer Fachausschüsse für die sachliche Vorberatung der Teilhaushalte.
Viele Unwägbarkeiten und Neuerungen gab es in diesem Jahr zu bedenken. Dies führt auch dazu, dass der Haushalt des Jahres 2023 nicht ohne Weiteres mit den Haushalten der Vorjahre verglichen werden kann. Dies möchte ich kurz erklären:
Vor allem die Übernahme der acht Kindertagesstätten in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde sorgen an vielen Stellen zu Veränderungen im Haushalt, welche eine Vergleichbarkeit erschweren: Die Kosten werden zwar von den Ortsgemeinden erstattet, sodass dieser Prozess kostenneutral ist, Erträge und Aufwendungen sorgen jedoch für Abweichungen im Ergebnishaushalt.
Grundlegende, schwerwiegende Veränderungen sind in diesem Jahr auf das LFAG (Landesfinanzausgleichsgesetz) zurückzuführen:
Es gibt eine für uns positive Auswirkung des LFAGs: wir zahlen rund 1 Mio. weniger Kreisumlage.
Als negative Auswirkungen sind festzuhalten:
- Der Anteil der Verbandsgemeinde an der Schlüsselzuweisung B ist erheblich niedriger als in den Vorjahren. Mindereinnahmen von 1,4 Mio. Euro gehen darauf zurück.
- Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss haben wir uns dazu entschieden den schülerbezogenen Anteil der Schlüsselzuweisung B (1,3 Mio. €) den beteiligten Gemeinden anzurechnen.
- Die Zuweisungen für zentrale Orte stellt nur einen geringfügigen Ausgleich dar.
So stehen gerundet 1,67 Mio. € weniger für die Verbandsgemeinde im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung.
Die Neuregelung des LFAG fällt zusammen mit der generellen Rezession. Als Kommune fordern uns insbesondere die steigenden Energiepreise aber auch steigende Preise im Bau- und Dienstleistungssektor betreffen uns.
Der Haushalt wird in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.03.2023 final beraten.