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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte 2026 für den Bereich Osteifel-Hunsrück

nach § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 15 der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung – GAVO) vom 20.04.2005 (GVBl. S. 139), in den jeweils geltenden Fassungen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat die Bodenrichtwerte für Bauflächen, für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und für sonstige Flächen für die Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und für den Rhein-Hunsrück-Kreis zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte können -nach vorheriger Terminvereinbarung- in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a in 56727 Mayen und in der Hüllstraße 7-9 in 55469 Simmern sowie in der Servicestelle im Gebäude der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden.

(Telefon: 02651/9582-0 / E-Mail: vermka-oeh@vermkv.rlp.de / Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr, Freitag 8:00 – 13:00 Uhr).

Nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB können Auskünfte über die Bodenrichtwerte an alle Personen abgegeben werden.

Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2026 können erst erteilt werden, wenn die neuen Bodenrichtwerte in den amtlichen Systemen bereitgestellt sind (voraussichtlich ab April 2026). Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)“ in den jeweils geltenden Fassungen.

Kostenfrei können die Bodenrichtwerte in vereinfachter Form (Basis-Dienst) voraussichtlich ab April 2026 im Internet unter www.boris.rlp.de eingesehen werden.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte
für den Bereich Osteifel-Hunsrück
gez. Wiebke Böhm
Vorsitzende