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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vallendar

für das Haushaltsjahr 2024 vom 22.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat am 23.11.2023 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 19.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2. im Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

1.746.390 €

zusammen auf

1.746.390 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.350.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.350.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 18.000.000 €.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Abwasserbeseitigung

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Abwasserbeseitigung werden im Wirtschaftsplan festgesetzt auf:

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

191.140 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

500.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

1.100.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30 November 1999 (GVBl. S. 415) in der derzeit gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 34,93 v.H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 7.272.555,23 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 6.188.585,23 € und zum 31.12.2024 6.219.685,23 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 € sind gem. § 4 Abs. 12 GemHVO im Haushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Bewilligungen von Altersteilzeit für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte werden keine zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.

Für Leistungsprämien und Leistungszulagen

2.500 €

Vallendar, den 22.12.2023  —  Der Bürgermeister
 —  der Verbandsgemeinde Vallendar
 — gez. Adolf T. Schneider

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen in der Zeit vom

05.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024

im Rathaus der VG Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 216, II. Stock und auf der Homepage www.vg-vallendar.de öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Vallendar, den 22.12.2023  —  Der Bürgermeister
 —  der Verbandsgemeinde Vallendar
 — gez. Adolf T. Schneider