Der Verbandsgemeinderat hat am 23.11.2023 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 19.12.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
|
| der Gesamtbetrag der Erträge auf* | 13.571.900 € |
|
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* | 13.540.800 € |
|
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 31.100 € |
|
| *(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 212.920 €) |
|
| 2. im Finanzhaushalt | ||
|
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 13.235.000 € |
|
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 12.755.900 € |
|
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 479.100 € |
|
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
|
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
|
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € |
|
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.086.110 € |
|
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.832.500 € |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.746.390 € |
|
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.746.390 € |
|
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeitauf | 479.100 € |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.267.920 € |
|
| der Gesamtbetrag der Einzahlungenauf | 16.067.500 € |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungenauf | 16.067.500 € |
|
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 1.746.390 € |
| zusammen auf | 1.746.390 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.350.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.350.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 20.000.000 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 18.000.000 €.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Abwasserbeseitigung werden im Wirtschaftsplan festgesetzt auf:
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 191.140 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung | 500.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen | 1.100.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30 November 1999 (GVBl. S. 415) in der derzeit gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 34,93 v.H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 7.272.555,23 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 6.188.585,23 € und zum 31.12.2024 6.219.685,23 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 € sind gem. § 4 Abs. 12 GemHVO im Haushalt einzeln darzustellen.
Bewilligungen von Altersteilzeit für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte werden keine zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
1. | Für Leistungsprämien und Leistungszulagen | 2.500 € |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen in der Zeit vom
05.01.2024 bis einschließlich 15.01.2024
im Rathaus der VG Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 216, II. Stock und auf der Homepage www.vg-vallendar.de öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |