Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 27.02.2024 bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf* — 2.599.790 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* — 2.588.220 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf — 11.570 €
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 5.100 €)
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 2.457.090 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 2.318.770 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 138.320 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 127.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 403.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 275.100 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 275.100 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 138.320 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 136.780 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 2.860.090 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 2.860.090 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf — 0 €
Verzinste Kredite auf — 275.100 €
Zusammen auf — 275.100 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 500.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 500.000 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.216.000 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf — 450 v.H. |
| - Grundsteuer B auf — 565 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf — 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund — 80,00 € |
| - für den zweiten Hund — 100,00 € |
| - für jeden weiteren Hund — 170,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund — 392,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund — 560,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund — 764,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.555.945,32 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 2.566.065,32 € und zum 31.12.2024 2.577.635,32 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.2024 bis 18.03.2024 während den Dienstzeiten (montags bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 216, öffentlich aus.