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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederwerth

für das Haushaltsjahr 2024 vom 04.03.2024

Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 27.02.2024 bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf* —  2.599.790 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* —  2.588.220 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf  —  11.570 €

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 5.100 €)

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  2.457.090 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  2.318.770 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  138.320 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  127.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  403.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 275.100 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  275.100 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  138.320 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  136.780 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  2.860.090 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  2.860.090 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf  —  0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf  —  0 €

Verzinste Kredite auf  —  275.100 €

Zusammen auf  —  275.100 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 500.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 500.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.216.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  450 v.H.

- Grundsteuer B auf  —  565 v.H.

- Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  80,00 €

- für den zweiten Hund  —  100,00 €

- für jeden weiteren Hund  —  170,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund  —  392,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  —  560,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  764,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 2.555.945,32 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 2.566.065,32 € und zum 31.12.2024 2.577.635,32 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.

Niederwerth, den 04.03.2024  —  Der Ortsbürgermeister
 —  gez. Horst Klöckner

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.03.2024 bis 18.03.2024 während den Dienstzeiten (montags bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 216, öffentlich aus.