Aufstellung des Bebauungsplans "Löhrstraße - Grönerstraße" der Stadt Vallendar
Hier.: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Löhrstraße - Grönerstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Löhrstraße-Grönerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Sicherung der Wohnfunktion innerhalb der Kernstadt sowie das Treffen von Festsetzungen zum Erhalt des Stadtbilds auf Basis des Sanierungsgebiets „Historischer Stadtkern“ und der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung festgelegten Sanierungsziele.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist das Bebauungsplangebiet durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.