Im Jahr 1998 wurde eine Regelung für den alten Friedhof bekannt gegeben, die im nördlichen ungeordneten Teil des Friedhofs eine Wiederverleihung des Nutzungsrechts von Wahlgräbern untersagt.
Diese alte Regelung wurde nun einstimmig vom Ortsgemeinderat aufgehoben.
Somit ist die Wiederverleihung von Nutzungsrechten auf dem ganzen Friedhof wieder möglich.