sowie für die Wahlen der Ortsgemeinderäte bzw. des Stadtrates
sowie für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister
in den Ortsgemeinden Niederwerth, Urbar und Weitersburg sowie in der Stadt Vallendar
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderats in der Verbandsgemeinde Vallendar sind 32 Ratsmitglieder zu wählen.
Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Ortsgemeinderäte bzw. des Stadtrates sind
| in der Ortsgemeinde Niederwerth | 16 Ratsmitglieder |
| in der Ortsgemeinde Urbar | 20 Ratsmitglieder |
| in der Ortsgemeinde Weitersburg | 20 Ratsmitglieder |
| in der Stadt Vallendar | 24 Ratsmitglieder |
zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderates dürfen höchstens 64 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der ehrenamtlichen Orts-/Stadtbürgermeister/innen nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. In den Wahlvorschlägen für die Wahlen zu den Ortsgemeinderäten bzw. für den Stadtrat dürfen höchstens benannt werden:
| für den Ortsgemeinderat Niederwerth | 32 Bewerber/innen, |
| für den Ortsgemeinderat Urbar | 40 Bewerber/innen, |
| für den Ortsgemeinderat Weitersburg | 40 Bewerber/innen, |
| für den Stadtrat Vallendar | 48 Bewerber/innen. |
Für die Wahl des Verbandsgemeinderates sowie für die Wahl des Ortsgemeinde- bzw. Stadtrates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Verbandsgemeinderat müssen von mindestens 100 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsgemeinderäte bzw. des Stadtrates sowie für die Wahlen der ehrenamtlichen Orts-/Stadtbürgermeister betragen die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften:
| für den Ortsgemeinderat bzw. den/die Ortsbürgermeister/in Niederwerth | jeweils 30, |
| für den Ortsgemeinderat bzw. den/die Ortsbürgermeister/in Urbar | jeweils 40, |
| für den Ortsgemeinderat bzw. den/die Ortsbürgermeister/in Weitersburg | jeweils 40, |
| für den Stadtrat bzw. den/die Stadtbürgermeister/in Vallendar | jeweils 60. |
Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar (Zimmer 107), Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinde- bzw. Stadtrat sind beim Gemeindewahlleiter einzureichen, und zwar wie folgt:
für den Ortsgemeinderat Niederwerth bei
Ortsbürgermeister Horst Klöckner, in 56179 Niederwerth, Gartenstraße 20
für den Ortsgemeinderat Urbar bei
Ortsbürgermeisterin Karin Küsel, in 56182 Urbar, Arenberger Straße 33a
für den Ortsgemeinderat Weitersburg bei
Ortsbürgermeister Jochen Währ, in 56191 Weitersburg, Hauptstraße 16
für den Stadtrat Vallendar bei
Stadtbürgermeister Wolfgang Heitmann, in 56179 Vallendar, Rathausplatz 5
oder
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar (Zimmer 107), Rathausplatz 13, 56179 Vallendar.
Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Orts-/Stadtbürgermeister/innen sind beim Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar (Zimmer 107), Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, einzureichen. Bewirbt sich der/die amtierende Orts-/Stadtbürgermeister/in, so tritt an seine/ihre Stelle als Wahlleiter der/die Erste Beigeordnete, sofern sich diese/r nicht ebenfalls bewirbt, andernfalls die weiteren Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis (Anschriften der Beigeordneten siehe oben).
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab.
Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).