hier.: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m § 13 BauGB
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederwerth hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstr., Am Stiel, Brückenstr., Schützenstr., Vogteistr., Am Kloster“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Ortsgemeinde Niederwerth öffentlich bekannt gemacht.
Planziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstr., Am Stiel, Brückenstr., Schützenstr., Vogteistr., Am Kloster“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.
Die Aufstellung der der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstr., Am Stiel, Brückenstr., Schützenstr., Vogteistr., Am Kloster“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Geltungsbereich zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gartenstr., Am Stiel, Brückenstr., Schützenstr., Vogteistr., Am Kloster“ der Ortsgemeinde Niederwerth