Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederwerth, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:
| 1. | § 11 (neu) „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schriftführer“ wird der Hauptsatzung hinzugefügt. Dieser lautet wie folgt: |
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| Ehrenamtliche Schriftführer erhalten für die Ausübung der Schriftführertätigkeit in Rats- und Ausschusssitzungen der Ortsgemeinde Niederwerth eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € pro Sitzungstag. |
| 2. | Der jetzige § 11 „Inkrafttreten“ wird zu § 12. |
Die vorgenannten Änderungen treten einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ausfertigungsvermerk:
Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens werden bestätigt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.