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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederwerth, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:

1.

§ 11 (neu) „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schriftführer“ wird der Hauptsatzung hinzugefügt. Dieser lautet wie folgt:

Ehrenamtliche Schriftführer erhalten für die Ausübung der Schriftführertätigkeit in Rats- und Ausschusssitzungen der Ortsgemeinde Niederwerth eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € pro Sitzungstag.

2.

Der jetzige § 11 „Inkrafttreten“ wird zu § 12.

§ 2

Die vorgenannten Änderungen treten einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Niederwerth, den 25.03.2025
Horst Klöckner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ausfertigungsvermerk:

Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens werden bestätigt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.

Niederwerth, den 25.03.2025
Horst Klöckner
Ortsbürgermeister