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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 15/2023
Aus dem Rathaus
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Jagdgenossenschaftsversammlung am 30.03.2023

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 GemO für Rheinland- Pfalz vom 31. Januar 1994 wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung Weitersburg vom 30.03.2023 über die Abnahme der Kassen- und Haushaltsrechnung 01.04.2022- 31.03.2023 sowie die Entlastung für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022/2023, Jagdjahr 01.04.2022- 31.03.2023, wird mit 27.149,48 Euro in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen angenommen. Für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei drei Enthaltungen

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022/2023, Jagdjahr 01.04.2022 - 31.03.2023, der Jagdgenossenschaft Weitersburg liegt in der Zeit vom 14.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 beim Jagdvorsteher Jürgen Mohr, Weitersburg, Oben auf der Wäschbach 1, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.

Aufgrund des § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weitersburg vom 04.04.2013 in Verbindung mit § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 31.01.1994 hat die Jagdgenossenschaftsversammlung am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023/2024, Jagdjahr 01.04.2023- 31.03.2024, wird

im Ergebnishaushalt

im Ertrag und Aufwand gleichlautend auf 29099,00 Euro

festgesetzt.

Eine Umlage nach § 3 der Satzung wird von den Jagdgenossen nicht erhoben.

Abstimmung: einstimmig

Weitersburg, den 31.03.2023  —  Jürgen Mohr
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Weitersburg

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023/2024 liegen in der Zeit vom 14.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023 ebenfalls beim Jagdvorsteher Jürgen Mohr, Weitersburg, Oben auf der Wäschbach 1, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.

Außerdem werden in der Zeit vom 14.04.2023 bis einschließlich 28.04.2028

  1. Die Verwendung von Rücklagen in Höhe von 10.000€
  2. die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weitersburg vom 30.03.2023

öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Jagdgenossenschaft unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden.
Weitersburg, den 31.03.2023  —  Jürgen Mohr
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Weitersburg