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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 15/2025
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Urbar

für das Haushaltsjahr 2025 vom 08.04.2025

Der Gemeinderat hat am 29.01.2025 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 08.04.2025 bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*  — 6.728.080 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*  — 6.710.940 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf  — 17.140 €

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.000€)

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 6.233.580 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 6.058.740 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 174.840 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  263.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 472.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — - 209.500 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf — 209.500 €

Zunahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus

der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf — 47.160 €

Abnahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der

Aufnahme von Liquiditätskrediten auf — 0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 222.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  — 34.660 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  — 6.754.640 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf —  6.754.640 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf  — 0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf  — 0 €

Verzinste Kredite auf —  209.000 €

Zusammen auf —  209.000 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf —  400.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf —  366.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.770.280 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  — 485 v.H.

- Grundsteuer B auf  — 669 v.H.

- Gewerbesteuer auf  — 395 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  — 80,00 €

- für den zweiten Hund  — 100,00 €

- für jeden weiteren Hund  — 160,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund —  382,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund  — 502,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 1.024,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 6.154.331,39 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 6.542.091,39 € und zum 31.12.2025 6.559.231,39 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.

Urbar, den 08.04.2025
Der Ortsbürgermeister
gez. Christoph Ackermann

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2025 bis 24.04.2024 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 215, öffentlich aus.