Der Gemeinderat hat am 29.01.2025 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 08.04.2025 bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf* — 6.728.080 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* — 6.710.940 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf — 17.140 €
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.000€)
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 6.233.580 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 6.058.740 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 174.840 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 263.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 472.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 209.500 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf — 209.500 €
Zunahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus
der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf — 47.160 €
Abnahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der
Aufnahme von Liquiditätskrediten auf — 0 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 222.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 34.660 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 6.754.640 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 6.754.640 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf — 0 €
Verzinste Kredite auf — 209.000 €
Zusammen auf — 209.000 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 400.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 366.000 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.770.280 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 485 v.H.
- Grundsteuer B auf — 669 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 395 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 80,00 €
- für den zweiten Hund — 100,00 €
- für jeden weiteren Hund — 160,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund — 382,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund — 502,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.024,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 6.154.331,39 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 6.542.091,39 € und zum 31.12.2025 6.559.231,39 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2025 bis 24.04.2024 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 215, öffentlich aus.