Der Gemeinderat hat am 10.02.2026 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 09.04.2026 bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| der Gesamtbetrag der Erträge auf* | 2.428.650 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* | 3.013.750 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | - 585.100 € |
| *(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 5.600 €) |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.291.500 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.739.200 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -447.700 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 802.900 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 543.160 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 259.740 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 346.660 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 158.700 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 187.960 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 3.443.060 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 3.443.060 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | 0 € |
| Zusammen auf | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.500.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 452.100 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.473.385 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 450 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 410 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 100,00 € |
| - für den zweiten Hund | 120,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 190,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.345.473,25 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 2.240.933,25 € und zum 31.12.2026 1.655.833,25 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2026 bis 05.05.2026 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 218, öffentlich aus.