Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 18/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.05.2024

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2024 die

folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B  —  II. Quartal 2024

Gewerbesteuer  —  II. Quartal 2024

WKB öffentl. Verkehrsanlagen  —  II. Quartal 2024

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser  —  II. Quartal 2024

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE23577615914156866300

Nach dem 15.05.2024 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.

Verbandsgemeindekasse
Fachbereich 1- Finanzen
Vallendar, 02.05.2024
gez. Melanie Bendler
Kassenverwalterin