Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2024 die
folgenden Abgaben fällig werden:
| Grundsteuer A und B — II. Quartal 2024 |
| Gewerbesteuer — II. Quartal 2024 |
| WKB öffentl. Verkehrsanlagen — II. Quartal 2024 |
| Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser — II. Quartal 2024 |
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:
| Sparkasse Koblenz | IBAN: DE77570501200004000048 |
| VR-Bank RheinAhrEifel eG | IBAN: DE23577615914156866300 |
Nach dem 15.05.2024 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.
Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.