Der Gemeinderat hat am 28.01.2026 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 15.04.2026 bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf* | 6.167.720 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* | 6.431.100 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | -263.380 € |
| *(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.000 €) | |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 5.809.470 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 5.759.900 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 49.570 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 164.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 550.970 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -386.970 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf | 386.970 € |
| Zunahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf | 175.800 € |
| Abnahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 225.370 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 337.400 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 6.537.840 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 6.537.840 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite auf | 0 € |
| Verzinste Kredite auf | 386.970 € |
| Zusammen auf | 386.970 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 620.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 462.000 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.517.538 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 485 v.H. |
| - Grundsteuer B auf | 669 v.H. |
| - Gewerbesteuer auf | 395 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 80,00 € |
| - für den zweiten Hund | 100,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 160,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 382,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 502,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.024,00 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.081.054,30 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 7.098.194,30 € und zum 31.12.2026 6.834.814,30 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 12.05.2026 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 218, öffentlich aus.