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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.05.2023

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B

II. Quartal 2023

Gewerbesteuer

II. Quartal 2023

WKB öffentl. Verkehrsanlagen

II. Quartal 2023

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser

II. Quartal 2023

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank Rhein-Mosel eG

IBAN: DE78574601170002110481

Nach dem 15.05.2023 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.

Verbandsgemeindekasse
Fachbereich 1- Finanzen
Vallendar, 11.05.2023
Melanie Bendler, Kassenverwalterin