Zwischen Weihnachten und Neujahr hat uns der Winter positiv überrascht und mit einem weißen Band überzogen. Leider musste ich aber beim sonntäglichen Spaziergang auch feststellen, dass Einige ihrer Kehr- und Streupflicht nicht nachgekommen sind.
Ich weise daher auf die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Urbar“ hin, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und für Jeden einsehbar ist. Hier ist in den §§ 6 (Schneeräumung) und 7 (Bestreuen der Straßen) klar geregelt, wer wann den Schnee räumen muss und wie die Streupflichten geregelt sind.
Nicht jeder ist immer zum Handeln verpflichtet. Machen Sie sich daher bitte in Ihrem eigenen Interesse mit Ihren Pflichten vertraut, bevor Sie oder Andere verunfallen.