1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 08.05.2024 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Vallendar, II. Stock, Zimmer 216, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Vallendar haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (16.05.-31.05.2024) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, oder elektronisch an finanzen@vg-vallendar.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |