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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus
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Jagdgenossenschaft Weitersburg

Bekanntmachung

Jagdgenossenschaftsversammlung am 11.04.2025

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 GemO für Rheinland- Pfalz vom 31. Januar 1994 wird der Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung Weitersburg vom 11.04.2025 über die Abnahme der Kassen- und Haushaltsrechnung 01.04.2024- 31.03.2025 sowie die Entlastung für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024/2025, Jagdjahr 01.04.2024- 31.03.2025, wird mit 34.913,75 Euro in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen angenommen. Für die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei drei Enthaltungen

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024/2025, Jagdjahr 01.04.2024 - 31.03.2025, der Jagdgenossenschaft Weitersburg liegt in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 31.05.2025 beim Jagdvorsteher Jürgen Mohr, Weitersburg, Oben auf der Wäschbach 1, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.

Aufgrund des § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weitersburg vom 04.04.2013 in Verbindung mit § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 31.01.1994 hat die Jagdgenossenschaftsversammlung am 11.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026, Jagdjahr 01.04.2025- 31.03.2026, wird

im Ergebnishaushalt

im Ertrag und Aufwand gleichlautend auf 25.595,57 Euro

festgesetzt.

Eine Umlage nach § 3 der Satzung wird von den Jagdgenossen nicht erhoben.

Abstimmung: einstimmig bei zwei Enthaltungen

Weitersburg, den 08.05.2025
gez. Jürgen Mohr
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Weitersburg

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026 liegen in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 31.05.2025 ebenfalls beim Jagdvorsteher Jürgen Mohr, Weitersburg, Oben auf der Wäschbach 1, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.

Außerdem werden in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 31.05.2025

  1. Die Verwendung von Rücklagen in Höhe von 15.000€
  2. die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Weitersburg vom 11.04.2025

öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Jagdgenossenschaft unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden.
Weitersburg, den 08.05.2025
gez. Jürgen Mohr
Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Weitersburg