Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 20/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern 15.05.2026

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2026 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B II. Quartal 2026

Gewerbesteuer II. Quartal 2026

WKB öffentl. Verkehrsanlagen II. Quartal 2026

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser II. Quartal 2026

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angabe der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeinde Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77 5705 0120 0004 0000 48

VR-Bank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE23 5776 1591 4156 8663 00

Nach dem 15.05.2026 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.

Verbandsgemeindekasse
Fachbereich 4 - Finanzen
Vallendar, 07.05.2026
gez. Melanie Bendler
Kassenverwalterin