Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss des Ortsgemeinderates Urbar vom 05.06.2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Urbar hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.06.2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Urbar zum 31.12.2023 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.
Der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde sowie den sie vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom
14.06.2024 bis einschließlich 24.06.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache öffentlich aus.