Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Horst Klöckner sein Mandat im Ortsgemeinderat Niederwerth mit Wirkung zum 13.06.2024 niedergelegt hat.
Aufgrund dessen wurde Herr Christoph Hilden entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl der Wählergruppe Horst Klöckner, als Ersatzperson einberufen.