hier: Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) BauGB sowie zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 den Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gefasst. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
| montags bis freitags | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| sowie montags | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| und | |
| zusätzlich mittwochs | von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
bis einschließlich 12.07.2024 über Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Bis zu der genannten Frist besteht zudem die Möglichkeit sich in diesem Rahmen zur Planung zu äußern.
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat weiterhin in seiner Sitzung am 25.06.2024 den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Alte Stadthalle“ gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Stadthalle“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, schalltechnische Untersuchung sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung in der Zeit von
Montag, 15.07.2024 bis einschließlich
Freitag, 16.08.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
| montags - freitags | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| sowie montags | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| und | |
| zusätzlich mittwochs | von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de {{gt}} Aktuelles {{gt}} Öffentliche Bekanntmachungen & Ausschreibungen).
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail an bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Alte Stadthalle“ unberücksichtigt bleiben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.