Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Christoph Ackermann sein Mandat im Ortsgemeinderat Urbar niedergelegt hat.
Aufgrund dessen wurde Frau Petra Müller entsprechend dem Wahlvorschlag der Freien Liste und dem Ergebnis der Kommunalwahl, als Ersatzpersonen einberufen.