von öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz vom 01.08.2007 (GVBI. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung
Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die förmliche Einziehung (Entwidmung) der nachfolgend aufgeführten Verkehrsfläche.
| Straße | Gemarkung | Flur | Parzelle |
| Löhrstraße | Vallendar | 25 | 163/16 |
Die Einziehung erfolgt aufgrund der beschlossenen Veräußerung des Grundstücks an einen Vorhabenträger, welcher diese Fläche überplant. Die hier wegfallenden öffentlichen Stellplätze werden auf der gegenüberliegenden Straßenseite an der Westerwaldstraße „Kreyes Wiese“ nachgewiesen. Für die Einziehung ist maßgeblich, ob die öffentliche Fläche entbehrlich ist oder überwiegend Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Aufgrund der Herstellung von Ersatzparkplatzflächen ist die Entbehrung der öffentlichen Fläche gegeben.
Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Zu diesem Zwecke liegt ein Plan der Fläche für 3 Monate bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 202 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Um sicherzustellen, dass ein mit dem Vorgang vertrauter Mitarbeiter zur Verfügung steht, empfiehlt sich eine telefonische Terminabsprache (0261-6503-130).
Hinweis:
Zur Veranschaulichung ist ein Plan beigefügt, der die einzuziehende Fläche darstellt (Schraffierung).