Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss des Ortsgemeinderates Urbar vom 06.07.2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Ortsgemeinde Urbar hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Ortsbürgermeisterin und den sie vertretenden Ortsbeigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom 15.07.2022 bis einschließlich 25.07.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, montags 14:00 bis 16:00 Uhr und mittwochs 14:00 bis 17:30 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache (0261/6503-197) öffentlich aus.