Hinweis: Diese Bekanntmachung war ursprünglich bereits im Heimat Echo vom 04. Juli 2024 erschienen. Aufgrund des dort unvollständig abgedruckten Geltungsbereiches wird diese Bekanntmachung hiermit wiederholt. Die in der ursprünglichen Bekanntmachung genannten Fristen verschieben sich damit um jeweils sieben Tage.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Stadthalle“
hier: Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) BauGB sowie zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 den Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gefasst. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
bis einschließlich 19.07.2024 über Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Bis zu der genannten Frist besteht zudem die Möglichkeit sich in diesem Rahmen zur Planung zu äußern.
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat weiterhin in seiner Sitzung am 25.06.2024 den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Alte Stadthalle“ gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Stadthalle“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, schalltechnische Untersuchung sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung in der Zeit von
Montag, 22.07.2024 bis einschließlich
Freitag, 23.08.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de {{gt}} Aktuelles {{gt}} Öffentliche Bekanntmachungen & Ausschreibungen).
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail an bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Alte Stadthalle“ unberücksichtigt bleiben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.