Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler,
wie Sie bereits aus der Veröffentlichung der Haushaltssatzung vom 31.03.2022 entnehmen konnten, hat der Ortsgemeinderat Niederwerth in seiner Sitzung am 25.01.2022 folgende Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer beschlossen:
Grundsteuer A wurde von bisher 300 % auf 330 % (entspricht einer Erhöhung vom 10%) ,
Grundsteuer B wurde von bisher 365 % auf 395 % (entspricht einer Erhöhung vom 8,2%) erhöht.
Da wir bei der Grundsteuer auch in Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Steuern durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, hat der Bescheid 2022 Gültigkeit für alle Folgejahre, bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht.