Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 29/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Verbandsgemeinde Vallendar „Abwasserbeseitigung“

Öffentliche Bekanntmachung

Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Verbandsgemeinde Vallendar „Abwasserbeseitigung“

Gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 i.V.m. § 8 DVO zu § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Vallendar den Jahresabschluss „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Sitzung am 13.07.2023 festgestellt hat.

Die Jahresbilanz schließt per 31.12.2022 auf der Aktiv- und der Passivseite mit 14.782.570,89 ab.

Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 144.650,10 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der festgestellte Jahresbericht, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Bilanzprüfers liegen in der Zeit vom 24. Juli bis 01. August 2023 während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 216, 2. Stock, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (Gem0) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) wird auf folgendes hingewiesen:

Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung (§ 35 Gem0) und die Einladung und Tagesordnung von Sitzungen des Rates (§ 34 Gem0) verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften des Jahresabschlusses gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.
Vallendar, 20.07.2023
Adolf T. Schneider, Bürgermeister