Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss des Ortsgemeinderates Niederwerth vom 11.07.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Ortsgemeinde Niederwerth hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom 21.07.2023 bis einschließlich 31.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.