Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde Niederwerth
Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat gem. § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V.m. § 14 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz (RHG) im Auftrag des Landesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 2018-2023 eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Niederwerth durchgeführt.
Im Anschluss an die Unterrichtung des Ortsgemeinderates Niederwerth über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung gem. § 33 Abs. 1 GemO ist der Prüfbericht gem. § 110 Abs. 6 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Prüfungsbericht liegt im Anschluss dieser öffentlichen Bekanntmachung von Freitag, 19.07.2024 bis einschließlich Mittwoch, 31.07.2024, während der Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Raum 103, öffentlich aus.